Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG): Förderung von Investitionen

Krankenhäuser in Deutschland haben erheblichen Nachholbedarf bei der Digitalisierung und beim Technologieeinsatz. So erreichten die deutschen Krankenhäuser 2017 in einem internationalen Vergleich auf einer Digitalisierungs-Skala von Stufe 0 bis 7 im Durchschnitt nur den Wert 2,3 und lagen damit unter dem EU-Durchschnitt von 3,6. Für Besserung soll das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) sorgen, mit dem das „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ umgesetzt wird. Mit insgesamt 4,3 Milliarden Euro fördern Bund und Länder notwendige Investitionen in moderne Notfallkapazitäten, die Digitalisierung und die IT-Sicherheit. Das Ziel ist unter anderem, den digitalen Reifegrad deutscher Kliniken weiter voranzutreiben, die medizinische Versorgung sowie die Souveränität der Patientinnen und Patienten zu verbessern, die Versorgungsqualität langfristig sicherzustellen und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern neue Perspektiven zu eröffnen. Für Kliniken gilt es, die Fördermittel zu nutzen. Denn das KHZG sieht vor, dass Kliniken ohne ausreichende Digitalisierung ab 2025 bis zu zwei Prozent ihrer DRG-Erlöse verlieren.

Welche Maßnahmen sind förderfähig?

Das KHZG fördert ein breites Spektrum an Vorhaben. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf der Digitalisierung der Ablauforganisation, Dokumentation und Kommunikation sowie der Verbesserung der Telemedizin, Robotik und Hightechmedizin. Insgesamt sieht das KHZG elf Fördertatbestände vor, die sich aus § 19 Absatz 1 Satz 1 der Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV) ergeben. Für einige Fördertatbestände ergeben sich weitere zu erfüllende „Muss“- und „Kann“-Kriterien. Darüber hinaus stehen sowohl Interoperabilität, d.h. internationale Standards und offene Schnittstellen, als auch die Informationssicherheit als übergeordnete Themen im Fokus der Förderrichtlinie. 

Was kann die CSW für Sie tun?

Mit unserem ganzheitlichen Beratungsansatz unterstützen Sie unsere Experten bei der Umsetzung einer geeigneten Digitalisierungsstrategie von Beginn an: Hand in Hand definieren wir als berechtigte IT-Dienstleister des Bundesamtes für soziale Sicherung (BAS) förderfähige Projekte und analysieren, inwieweit diese einen strategischen Beitrag zur Verbesserung der klinischen, operativen und administrativen Abläufe beitragen. Ergänzend stehen wir Ihnen bei der Förderantragstellung sowie der weiteren Projektumsetzung zur Seite.

Unsere Leistungen:

  • Analyse der Ist-Situation
  • Erstellung eines Projektplans/-skizze
  • Nachweiserbringung und Dokumentation
  • Bedarfsanmeldung beim zuständigen Land
  • Unterstützung im Beschaffungsprozess (Ausschreibung)
  • Begleitung bei der Projektdurchführung bis zur Abnahme

Unsere Experten werden Sie bestmöglich dabei unterstützen, eine nachhaltige Veränderung in Richtung Digitalisierung zu bewirken. Nehmen Sie dazu gerne Kontakt mit uns auf per Telefon: 040/450313-100 oder per Mail: krankenhaus@csw-consulting.de.